Stuhlwaage KERN, bis 250 kg Geeicht nach Klasse III

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Produktnummer: 5307
Produktinformationen "Stuhlwaage KERN, bis 250 kg Geeicht nach Klasse III"
  • Merkmale:
  • Geeicht nach Klasse III.
  • Medizinzulassung nach 93 / 42 EWG.
  • Fahrbare Ausführung auf 4 Rädern. Mit zwei Lenkrollen und und besonders komfortablen Feststellbremsen hinten.
  • Durch ihre vier Räder gewährleistet diese Stuhlwaage ein Höchstmaß an Mobilität im Verbringen zum Patienten. Dadurch wird eine höhere Zeiteffizienz des Personals sowie eine verbesserte Sicherheit der Patienten erreicht, die in Ihrem gewohnten Umfeld gewogen werden können.
  • Die vier lenkbaren Rollen ermöglichen durch ihren großen Querschnitt ein bequemes Fahren über Schwellen und Kanten. Alle vier Rollen sind einzeln und sicher arretierbar.
  • Diese Stuhlwaage ist das ideale Messinstrument für Altenheime, Reha Zentren und Kliniken mit hohem Patientenaufkommen, einschließlich Wiegungen im adipösen Bereich bis 250 kg.
  • Für gebrechliche Patienten bietet die bequeme Stuhlform sicheren Halt währen der Wiegung.
  • Zwei umklappbare Armlehnen und Fußstützen erleichtern das Platznehmen. Ideal für übergewichtige
  • Patienten oder zum barrierefreien Umsetzen bspw. vom Bett auf die Stuhlwaage.
  • Ergonomisch angeordnete Handgriffe.
  • Data Hold Funktion, bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige automatisch bis zur Betätigung der HOLD Taste "eingefroren".
  • BMI Funktion, zur Ermittlung von Normalgewicht/Übergewicht.
  • Feinanzeige: Durch Tastendruck kann die Ablesbarkeit für 5 s um 1 Stelle erhöht werden.
  • Technische Daten:
  • Praktische Netzadaptertasche an der Stuhlrückseite sowie Netzadapter (extern) serienmäßig.
  • Großes hinterleuchtetes LCD Display, Ziffernhöhe: 25 mm.
  • Abmessungen Auswertegerät: B x T x H, 200 x 128 x 55 mm.
  • Gesamtabmessung: B x T x H, 625 x 990 x 985 mm.
  • Akkubetrieb intern, serienmäßig, Betriebsdauer bis zu 40 h ohne Hinterleuchtung, Ladezeit ca. 12 h.
  • Nettogewicht: ca. 22 kg.


  • ACHTUNG! Geeichte Waagen müssen ab 01.01.2015 innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde unter www.eichamt.de gemeldet werden.
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