03.05.23

Geeichte und nicht eichfähige Waagen – die Unterschiede

Bei der Eichung einer Waage handelt es sich um eine amtliche Überprüfung der korrekten Maß- bzw. Gewichtseinheit des Messwerkzeuges. Eine mit einem Eichsiegel versehene Waage garantiert, dass das richtige Gewicht des zu messenden Gegenstands angezeigt wird. In Bezug auf die Eichung wird zwischen drei verschiedenen Typen von Waagen unterschieden: Eichfähig, nicht eichfähig und geeicht. In unserem heutigen Blog erklären wir die Unterschiede und wo die verschiedenen Waage-Typen benutzt werden können.

Nicht eichfähige Waagen

Nicht eichfähige Waagen sind oft günstiger und werden hauptsächlich im Privatgebrauch eingesetzt. Sie haben in den folgenden Bereichen nichts zu suchen:

  • Geschäftsverkehr – wenn der Warenpreis gewichtsabhängig ist
  • Arzneimittel- und Rezepturherstellung (z. B. Apothekerwaagen)
  • Labore für medizinische oder pharmazeutische Analysen
  • Ämter (z. B. Veterinäramt)
  • Fertigverpackungsherstellung
  • Medizinische Heilkunde

Eichfähige Waagen

Im Hinblick auf die Eichung besteht ein Unterschied zwischen eichfähigen und geeichten Waagen. Eichfähige Waagen können theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt geeicht werden. Doch nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es nur dem Hersteller der Waage gestattet, vor der Auslieferung eine Ersteichung durchzuführen. Eichämter sind dazu nicht befugt. Deshalb sollte man darauf achten, dass man im Handel eichfähige Waagen in bereits geeichter Version bekommt.

Geeichte Waagen

Wann man geeichte und nicht eichfähige Waagen benutzen kann, liegt nicht im eigenen Ermessen. Die EU-Richtlinien schreiben vor, dass Waagen im nationalen und internationalen Handel geeicht sein müssen. Da Warenpreise durch das Wiegen festgelegt werden, muss garantiert sein, dass alle Waagen zum Schutz des Verbrauchers bei der Bestimmung von Gewicht oder Volumen übereinstimmen. Der Gesetzgeber spricht auch von einer „Konformitätsbewertung". Wichtig zu wissen: Nach der vorgeschriebenen Ersteichung durch den Hersteller läuft die Gültigkeit der Eichung nach einer gewissen Frist ab. Die Eichung muss dann erneut durchgeführt werden – meist durch das Eichamt.

Geeichte und nicht geeichte Waagen im Medizin-Bereich

Medizinische Waagen, die für das „Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung" eingesetzt werden, sind unbedingt eichpflichtig. Dasselbe gilt auch für Waagen bei der Arzneiherstellung oder der Rezeptausführung beim Apotheker. Personenwaagen in Pflegeheimen müssen dagegen nur geeicht sein, wenn Sie zur Medizin- und Heilkunde eingesetzt werden.

Wie oft müssen Waagen geeicht werden?

Eine Nacheichung ist normalerweise alle zwei Jahre vorgeschrieben, jedoch existieren auch hier unterschiedliche Vorgaben. Während Waagen in den Pflegeheimen keiner Nacheichpflicht unterliegen, müssen Waagen in Krankenhäusern im Abstand von vier Jahren nachgeeicht werden. Darunter fällt auch unsere Rollstuhlwaage Kern mit einem großen Wägebereich bis zu 300 kg. Wir empfehlen, mindestens zehn Wochen vor dem Ablauf der Eichfrist einen Termin beim Eichamt zu vereinbaren. Läuft die Frist vor dem Termin ab, droht eine Geldstrafe.

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Geeichte und nicht eichfähige Waagen

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