15.05.17

Änderungen der Medizinprodukte-Verordnung in Kraft - Neue Vorschriften gelten seit 1. Januar

Die Medizinprodukte-Verordnung, oder, wie sie eigentlich heißt, die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV), hat am 1. Januar 2017 eine Novellierung erfahren. Insbesondere größere Einrichtungen sind jetzt dazu angehalten, einen Mitarbeiter für die eingesetzten Medizinprodukte auszuweisen. Verfügt eine Pflegeeinrichtung über mehr als 20 Beschäftigte, ist diese Person für die Sicherheit der eingesetzten Medizinprodukte verantwortlich. Um hier von vornherein für ein hohes Maß an Qualität zu sorgen, sollte auf Produkte gesetzt werden, wie sie im Online-Shop von boncura direkt zu finden sind.

Abseits dieser Änderung hat sich die Medizinprodukte-Betreiberverordnung auch mit Blick auf die sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) verändert. Waren es zuvor noch die Hersteller, die abseits der Regelungen in Anlage 1 der MPBetreibV Kontrollen verlangen konnten, sind diese nun nicht mehr in dieser Position. Es liegt nunmehr am Betreiber, Kontrollintervalle zu definieren, um Mängel schnellstmöglich festzustellen. Kontrollen sind jedoch spätestens in jedem zweiten Jahr durchzuführen. Auch hierbei gilt: Von vornherein auf hochwertige Medizinprodukte zu setzen, wie etwa aus dem Online-Shop von boncura direkt, erhöht die Sicherheit auf Seiten der Pflegeeinrichtungen und Betreiber.

Und letztlich geht es eben um die „Betreiber“. Krankenkassen sind seit dem 1. Januar dazu verpflichtet, Betreiberpflichten wahrzunehmen, auch wenn sie im eigentlichen Sinne keine Betreiber sind. Sie dürfen diese Pflichten allerdings auf Vertragspartner übertragen. Hier sind etwa Sanitätshäuser zu nennen.

 

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